St. Emmeram und St. Georg

PGR-Wahl in Vogtareuth und Straßkirchen

Am 20. März 2022 wird der Vogtareuther Pfarrgemeinderat neu gewählt. Es gibt diesmal drei Möglichkeiten: die Briefwahl, die Wahl im Wahllokal und – neu – die Online-Wahl.

Das Wichtigste zur anstehenden PGR-Wahl in Vogtareuth und Straßkirchen gibt es im Folgenden bzw. in der förmlichen Bekanntgabe.

Briefwahl

Briefwahlunterlagen können ab sofort über das Pfarrbüro beantragt werden und werden ab 28. Februar 2022 ausgegeben. Die Wahlbriefe müssen dann bis spätestens 19. März 2022, 18 Uhr, beim Wahlausschuss eingegangen sein.

Im Wahllokal am Wahltag

Das Wahllokal für Vogtareuth und Straßkirchen ist das Pfarrheim Vogtareuth. Die Stimmabgabe ist dort am Wahltag, 20. März 2022, von 8 bis 18 Uhr möglich.

Online-Wahl

Diese Möglichkeit gibt es 2022 zum ersten Mal. Ihr bekommt dazu auf der Wahlbenachrichtigung eine persönliche Kennung für die Online-Stimmabgabe. Die Stimmabgabe bei der Online-Wahl ist vom 2. März bis zum 17. März 2022, 16:00 Uhr, möglich.

Wahlvorschläge

Zu wählen sind diesmal fünf (statt bisher acht) Vertreterinnen und Vertreter der Pfarrgemeinde. Einige aus dem bisherigen PGR wollen gerne weitermachen, andere werden aufhören – Vorschläge werden bis Ende Januar gerne entgegengenommen, sowohl formlos beim bestehenden PGR als auch beim Vorsitzenden des Wahlausschusses Georg Sewald über das Pfarrbüro bzw. einfach per Mail. (Update 7. Februar: Gefunden haben sich vier Kandidatinnen und Kandidaten, es sind entsprechend auch nur vier Stimmen für vier Sitze zu vergeben.)

Antrag auf Ausübung des aktiven Wahlrechts in einer anderen Pfarrgemeinde

Weil nicht alle dort im Gemeindeleben eingebunden sind, wo sie ihren Wohnsitz haben, gibt es die Möglichkeit, in einer anderen Pfarrei zu wählen. Wer also in St. Emmeram bzw. St. Georg am Gemeindeleben teilnimmt, aber den Hauptwohnsitz in einer anderen Pfarrei hat und dort wahlberechtigt ist, kann auf Antrag das aktive Wahlrecht in unserer Pfarrei erhalten. Das Antragsformular erhalten Sie ab sofort im Pfarrbüro und als PDF zum Download. Der von der Wohnsitzpfarrei bestätigte Antrag muss spätestens am 20. Februar 2022 dem Wahlausschuss vorgelegt werden.

Veröffentlicht in PGR VOG, Vogtareuth.

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