Pfarrverband

Das Infektionsschutzkonzept für Gottesdienste

Mit dem heutigen 4. Mai gelten in Bayern neue Regeln für öffentliche Gottesdienste: Sie sind nun grundsätzlich wieder möglich, allerdings unter Auflagen. Maßgeblich ist für uns das Infektionsschutzkonzept der Erzdiözese München und Freising. Wie das für Prutting, Schwabering, Vogtareuth mit Straßkirchen und Zaisering mit Leonhardspfunzen praktisch umzusetzen ist, finden Seelsorge, Mesner, Kirchenverwaltungen und Pfarrgemeinderäte gerade noch heraus.

Abstandsmessung in St. Emmeram
Abstandsmessung in St. Emmeram

Mit der Dritten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 1. Mai 2020 sind öffentliche Gottesdienste aus dem Veranstaltungs- und Versammlungsverbot ausgenommen und nun wieder „zulässig“ (3. BayIfSMV, § 2). Die entscheidenden Auflagen sind:

  • mindestens zwei Meter Abstand in der Kirche
  • Maskenpflicht und
  • insgesamt höchstens eine Stunde.

Außerdem muss eben ein Infektionsschutzkonzept vorliegen. Ein solches Infektionsschutzkonzept hat München vergangene Woche erarbeitet. Es fasst die Vorgaben der BayIfSMV etwas konkreter und sieht zum Beispiel Einlasskontrollen und festgelegte Sitzplätze vor, außerdem beschränkt es den Volksgesang auf ein Mindestmaß; vorerst wird es keinen Chorgesang geben. Das ist bitter und sicher nicht lustig, aber doch machbar.

Zu den eher schwierigen Punkten gehört dagegen die Höchstteilnehmerzahl, also dass für die einzelnen Kirchen festgelegt wird, wie viele Leute höchstens zugelassen werden. Denn wenn wir in der Kirche zwei Meter Abstand wahren, wird es schnell eng. Hinzu kommen die meist sehr schmalen Wege zur Kommunion und zurück. Es sind genau solche Fragen, die im Pfarrverband jetzt erst noch praktisch geklärt werden. Die wenige Zeit, die dazu nötig ist, werden wir uns also noch gedulden.

Erzbischof Reinhard Kardinal Marx hat dazu am 29. April ein Allgemeines Dekret erlassen, das unter anderem die Gläubigen von der Pflicht zu Teilnahme an der sonntäglichen Messfeier entbindet. Dort steht auch, dass Taufen und Trauungen im kleinen Kreis machbar sind, wenn der Infektionsschutz eingehalten wird, dasselbe gilt für Trauergottesdienste. Aus dem Begleitschreiben geht außerdem hervor, dass die Erstkommunion bis Pfingsten aufgeschoben wird und die Firmung bis Ende der Sommerferien 2020 aufgeschoben wird. Bittgänge und Wallfahrten sollen abgesagt werden, mindestens bis zum Ende der Pfingstferien. Die Fronleichnamsprozession entfällt heuer.

Florian Eichberger

Veröffentlicht in alle, Pfarrverband.

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