Auf Einladung des VdK-Ortsverbands Vogtareuth fand am 27. Januar im voll besetzten Saal des Pfarrheims Vogtareuth ein informativer Vortrag von Frau Wörndl von der Betreuungsstelle des Landratsamts Rosenheim statt.

Die Veranstaltung wurde in Zusammenarbeit mit der Gemeinschaft katholischer Frauen e.V. Vogtareuth sowie der Bürgerhilfe Vogtareuth organisiert und stieß auf großes Interesse in der Bevölkerung. Im Mittelpunkt des Abends standen die Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Frau Wörndl erläuterte verständlich die Unterschiede, die rechtlichen Grundlagen und die praktische Bedeutung dieser Vorsorgemöglichkeiten. Besonders betont wurde dabei, wie wichtig es ist, frühzeitig selbst zu entscheiden, wer im Ernstfall handeln darf, anstatt diese Entscheidung einem Gericht zu überlassen.
Ein eindrücklicher Aspekt des Vortrags war der Hinweis, dass das Landratsamt Rosenheim jährlich rund 2500 neue Fälle bearbeitet, in denen geprüft werden muss, ob eine rechtliche Betreuung notwendig ist. In sehr vielen Fällen, so Frau Wörndl, könne eine gerichtliche Betreuung durch eine rechtzeitig erstellte Vorsorgevollmacht vermieden werden.


Ein besonderer Praxisbezug entstand dadurch, dass während der Veranstaltung Vordrucke zur Vorsorgevollmacht verteilt wurden. Frau Wörndl erklärte ausführlich, wie diese auszufüllen sind, welche Bereiche abgedeckt werden sollten und worauf besonders zu achten ist. Deutlich wurde dabei, dass die Vorsorgevollmacht das zentrale Instrument der persönlichen Vorsorge darstellt, da sie einer vertrauten Person umfassende Handlungsbefugnisse einräumt – etwa in Gesundheits- und Pflegefragen, bei finanziellen Angelegenheiten oder im Umgang mit Behörden.
Bereits während der Veranstaltung konnten Fragen zum Thema gestellt werden. Diese wurden von Frau Wörndl ausführlich beantwortet, wobei sie auch auf persönliche Beispiele der Anwesenden einging. Der offene Austausch und der voll besetzte Saal zeigten deutlich, wie groß das Interesse und der Informationsbedarf zu diesem wichtigen Thema sind.
Die drei Säulen der Vorsorge
Die Vorsorgevollmacht wurde im Vortrag als wichtigste Säule der Vorsorge hervorgehoben. Mit ihr bevollmächtigt man eine oder mehrere Vertrauenspersonen, im Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit rechtsverbindlich zu handeln. Dies betrifft insbesondere Gesundheits- und Pflegeentscheidungen, Vermögensangelegenheiten, Wohn- und Aufenthaltsfragen sowie die Vertretung gegenüber Behörden und Institutionen.
Eine wirksam erstellte Vorsorgevollmacht kann eine gerichtliche Betreuung vollständig vermeiden und sorgt dafür, dass Entscheidungen von einer vertrauten Person im Sinne des eigenen Willens getroffen werden.
Die Patientenverfügung regelt medizinische Maßnahmen für den Fall, dass eine Person ihren Willen nicht mehr selbst äußern kann. Darin wird festgelegt, ob und in welchem Umfang lebensverlängernde Maßnahmen gewünscht oder abgelehnt werden.
Frau Wörndl empfahl ausdrücklich, sich bei der Erstellung einer Patientenverfügung an den eigenen Hausarzt zu wenden, um medizinische Fragen zu klären und die persönlichen Wünsche klar und umsetzbar zu formulieren.
Mit einer Betreuungsverfügung kann festgelegt werden, wer im Bedarfsfall vom Gericht als rechtlicher Betreuer eingesetzt werden soll. Sie greift dann, wenn keine Vorsorgevollmacht besteht oder diese nicht ausreicht, und dient dem Gericht als wichtige Orientierung.
Fazit: Der Informationsabend machte deutlich, dass insbesondere die Vorsorgevollmacht ein entscheidender Baustein für Selbstbestimmung und Sicherheit ist. In Kombination mit Patienten- und Betreuungsverfügung schafft sie Klarheit für Angehörige und hilft, unnötige gerichtliche Betreuungen zu vermeiden.
Angelika Schneider
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