Kirchenverwaltung Straßkirchen

Die neue Friedhofssatzung ist die alte

Die Kirchenverwaltung Straßkirchen übernimmt nach der Senkung der Gebühren im Jahr 2005 wieder die alte Friedhofssatzung von 1991. Die Gebühr der damaligen Satzung betrug 40 DM pro Jahr. Das heißt: Ab 2015 erhöhen sich die Grabgebühren von 10 Euro auf 20 Euro pro Jahr. Damit betragen die Gebühren 300 Euro für 15 Jahre.

Kirchenrenovierung St. Georg, Straßkirchen: Blick vom Turm auf den Kirchhof
Blick vom Turm auf den Kirchhof

Jeder Grabbesitzer vom Friedhof Straßkirchen wird noch schriftlich über die Nachzahlung informiert. Trotz dieser Anpassung gehören die Grabgebühren der Filialkirche Straßkirchen immer noch zu den günstigsten im ganzen Landkreis Rosenheim.

Die Kirchenverwaltung freut sich aber immer über kleine oder große Spenden für die Kirchenrenovierung. Formulare dafür finden Sie in St. Georg im Pfarrbüro und im Weihnachtspfarrbrief. Eine Haussammlung wird nicht durchgeführt. Beim Festgottesdienst am Stephanitag (26. Dezember) wird die Kollekte in Straßkirchen für die Kirchenrenovierung verwendet. Schon im Voraus ein herzliches Vergelt’s Gott!

Bei der Renovierung läuft alles nach Plan – der Anstrich wird im neuen Jahr durchgeführt. Alle Verantwortlichen freuen sich schon auf den Frühsommer 2016, wenn unsere Kirche mit neuem Glanz ins Rosenheimer Land strahlt.

Kirchenverwaltung Straßkirchen

Veröffentlicht in Straßkirchen.

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